Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten“ (LkSG) betrifft seit dem 1. Januar 2024 auch schon Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden. Damit wird die Einhaltung von Standards bei sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekten entlang der Wertschöpfungskette verpflichtend. Früher als von vielen erwartet werden auch kleinere Unternehmen betroffen sein, denn als Zulieferer für große Vertragspartner sind auch sie Teil einer Lieferkette.
Höchste Zeit also, sich mit den Themen Lieferantenmonitoring, Risikomanagement und Supply Chain Visibility auseinanderzusetzen.
Auf dem „Praxistag Lieferkettengesetz“ stellen Praktiker ihre Maßnahmen in Organisation, Lieferanten- und Risikomanagement sowie Nachhaltigkeit vor, die sie umgesetzt haben, um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden.
Dabei stehen u.a. diese Fragen im Fokus:
- Wie kann ein umfassendes Risikomanagement verankert werden?
- Welche Präventionsmaßnahmen müssen gegenüber Zulieferern ergriffen werden?
- Welche Steuerungsprozesse müssen gegenüber mittelbaren Zulieferern gesichert werden?
- Wie können Beschwerdeverfahren für Betroffene eingerichtet werden?
- Wie müssen Dokumentationen gestaltet werden?
WEN SIE AUF DER VERANSTALTUNG TREFFEN
Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen:
- Strategischer Einkauf
- Lieferantenmanagement
- Global Sourcing
- Warengruppenmanagement
- Supply Chain Management
- Nachhaltigkeitsbeauftragte
- Risikomanagement
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