ZUKUNFTSPROGRAMM SCHLESWIG-HOLSTEIN
WER WIRD GEFÖRDERT?
- Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen
- Teilnehmer muss Beschäftigter in einem KMU sein
- Der beschäftigende Betrieb muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben
IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
- Zuschuss von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (Seminarkosten und ggf. Freistellungskosten). In der Regel können durch die Anrechnung der Freistellungskosten 100 % der Seminarkosten bezuschusst werden. Sofern der Betrieb den Beschäftigten nicht freistellt, hat der Arbeitgeber 55 % der Seminarkosten zu tragen.
WELCHE VERANSTALTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?
- Sämtliche BME-Weiterbildungen
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