BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG
WER WIRD GEFÖRDERT?
- Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten (bzw. der Durchschnittsnote 1,9) oder besser bestanden
- Zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre
IN WELCHER HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
- Über einen Zeitraum von 3 Jahren können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.000,- Euro für die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % von den Stipendiaten/Stipendiatinnen selbst zu tragen.
WELCHE VERANSTALTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?
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