Risikodatenbank: BAFA veröffentlicht Quellenübersicht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt bereits seit dem 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Seit dem Jahresanfang 2024 sind auch Firmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen von den Regelungen des LkSG betroffen.
Zur Unterstützung der LkSG-pflichtigen Unternehmen bei der Risikoanalyse hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt die „BAFA Risikodatenbank – Quellenübersicht“ veröffentlicht.
Die BAFA-Übersicht informiert Unternehmen tabellarisch über öffentlich zugängliche Indizes, Tools, Studien, Reports und Factsheets, die das Bundesamt für seine Risikodatenbank nutzt. Sie zeigt dem Lesenden, anhand welcher Informationsquellen sich das BAFA selbst über spezifische Branchen, Länder und Rohstoffe informiert.
Das Dokument ist in insgesamt fünf Abschnitte – Menschenrechtsrisiken, Umweltrechtsrisiken, Kontextinformationen, Branchen- und Rohstoffrisiken – unterteilt. Für nahezu jedes einzelne menschenrechtliche und umweltbezogene Risiko des LkSG gibt das 18-seitige Dossier mindestens eine Informationsquelle an. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird von Seiten des BAFA regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.