Lkw-Kartell: Branchenverbände bereiten Sammelklage vor
Klage gegen das Lkw-Kartell: BGL trifft mit dem Kooperationspartner Truck ReClaim Vorbereitungen
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den Lkw-Hersteller Scania am 01.02.2024 strebt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell an.
Vertreten wird der Rechtsdienstleister dabei von der auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierten Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP und Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. An der Sammelklage beteiligen sich im Rahmen einer Allianz auch die Speditions- und Logistikverbände AMÖ, BWVL und DSLV.
Durch die kürzliche Entscheidung des EuGH gegen Scania (Az.: C-251/22 P) sei der Weg für eine Sammelklage gegen das Lkw-Kartell wieder eröffnet, äußerte sich der BGL. Betroffene Unternehmen, die Lkws der Marke Scania aber auch anderer Lkw-Hersteller im Zeitraum von 1997 bis einschließlich 2016 erworben haben und noch nicht in Sachen Lkw-Kartell tätig geworden sind, können nach dem rechtskräftig erwiesenen Kartellrechtsverstoß Regressansprüche anmelden und sich hierfür ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren.
Eine Anmeldung bei Truck ReClaim ist bis Ende April 2024 möglich. Die erforderlichen Daten zu den Lkw müssen nach der Registrierung bis Ende August 2024 zur Verfügung gestellt werden.
Informationsveranstaltung
Um interessierten Unternehmen das Vorgehen näher zu erläutern, bietet der BGL gemeinsam mit Truck ReClaim am 14.03., 20.03. und 21.03.2024 jeweils um 14 Uhr ein Webinar an. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Weitere Infos:
Iva Ivanova
Referentin Recht, BME e.V.
Tel.: +49 61 96 5828-117
E-Mail: iva.ivanova@bme.de