LkSG: BAFA veröffentlicht FAQ-Katalog für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Der neue FAQ-Katalog des BAFA soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, die nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen. Das LkSG verpflichtet seit Jahresbeginn 2023 große Unternehmen – dazu zählen Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen im Inland – menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Ab dem 01.01.2024 wird der Schwellenwert für betroffene Unternehmen auf 1000 Mitarbeitende gesenkt. Unternehmen mit weniger Arbeitnehmer:innen müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten per se nicht erfüllen.
Ein KMU mit einer Mitarbeitergröße im bis zu dreistelligen Bereich kann aber trotzdem von den Anforderungen des Gesetzes tangiert sein, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt. Denn das KMU gilt dann nach den Bestimmungen des LkSG als unmittelbarer Zulieferer des verpflichteten Unternehmens. Fakt ist: Das verpflichtete Unternehmen muss unmittelbare Zulieferer, bei denen es ein begründetes Risiko vermutet, in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbeziehen.
Mit dem FAQ-Katalog und der ergänzenden Executive Summary „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ erhalten KMU eine Handreichung für den Fall, dass sie mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden. Die Dokumente zeigen auf, wo eine Zusammenarbeit im Gesetz angelegt ist, aber auch, wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht auffordern dürfen.
Dabei reicht die Bandbreite des FAQ-Katalogs von grundlegenden Fragen wie „Wann kommt ein KMU mit dem LkSG in Berührung?“ bis hin zu spezifischeren Fragestellungen wie „In meinem KMU spielen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken kaum eine Rolle: Wie soll ich mich verhalten?“.
Der BME vertritt als Fachverband für Einkauf, Supply Chain Management und Logistik in Deutschland die Interessen von rund 10.000 Mitgliedern aus Industrie, Handel und dem Dienstleistungssektor. Zu den BME-Mitgliedsunternehmen zählen Konzerne als auch KMU. Die Förderung nachhaltiger Supply Chains gehört zu den Schwerpunktthemen des Verbandes.
Viele der BME-Mitgliedsunternehmen sind bei der Umsetzung des LkSG schon gut vorangekommen. Das betrifft vor allem Konzerne. Dagegen tun sich kleine und mittlere Unternehmen hier noch etwas schwer. Während Global Player über die Marktmacht und die personellen Kapazitäten verfügen, die Vorgaben des LkSG zu erfüllen, fehlen KMU häufig die notwendigen Ressourcen.
Ende Mai 2023 hatte der BME im Vorfeld des „Praxisdialogs Lieferkettengesetz“ eine Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unter seinen Mitgliedern erhoben, an der sich knapp 160 Unternehmen beteiligt hatten. Rund 41 Prozent der Befragten gaben an, zusätzliche Ressourcen (Mitarbeiter:innen, Budget) zur Erfüllung der mit dem LkSG verbundenen Berichtspflichten einzuplanen. Zudem erwägt mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Unternehmen, externe Expertise in Anspruch zu nehmen, um den Berichtspflichten zu genügen. Gar 67 Prozent der Befragten beabsichtigen, zwecks LkSG-konformen Reportings in neue, spezialisierte IT-Tools zu investieren.
Vor diesem Hintergrund bietet der BME seinen Mitgliedern und Partnern Hilfestellungen zum LkSG in Form von Fachkonferenzen, Trainings und Seminaren an. Leuchtturmveranstaltung zum Thema „Nachhaltigkeit“ ist der BME-Sustainability-Summit. 2023 fand das zweitägige Veranstaltungsformat vom 13. bis 14. Juni in Darmstadt statt.
Ihre Kontaktperson:
Alexander Grimm
Politischer Referent, BME e.V.
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