19.04.2022Compliance/Nachhaltigkeit

Unternehmerische Sorgfaltspflicht: BME startet exklusive Mitgliederumfrage zur EU-Richtlinie

Ihre Einschätzung ist gefragt: Der BME befragt ab dem 25.04.22 seine Mitgliedsunternehmen zur avisierten EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfalt im Bereich Nachhaltigkeit.

In der Diskussion zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht sind dem BME ein konstruktives Miteinander und eine gute Kommunikation wichtig. Ziel des Einkäuferverbandes ist es, Bedenken, Hürden und Problemstellungen, die sich aus Sicht des Beschaffungswesens ergeben, lösungsorientiert zu diskutieren und gemeinsam akzeptable Kompromisse und praxisnahe Empfehlungen zu entwickeln.

EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfalt im Bereich Nachhaltigkeit

Am 23.02.2022 wurde der Vorschlag für eine Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und zur Änderung der EU-Richtlinie 2019/1937 („Hinweisgeber-Richtlinie“) veröffentlicht. Mehr Informationen erhalten Sie dazu hier… Der BME wirkt in der aktuellen Debatte auf eine praxistaugliche und zielorientierte Umsetzung hin. Daher beteiligt sich der Einkäuferverband auch an dem Konsultationsprozess der EU-Kommission. Der BME hat einen Entwurf für eine Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag verfasst und möchte hierzu das Feedback der BME-Mitglieder einholen. Den Entwurf können Sie hier als verschlüsseltes Dokument herunterladen. Vor diesem Hintergrund wird der BME seine Mitgliedsunternehmen ab dem 25.04.22 exklusiv befragen. Die entsprechenden Details erhalten alle Empfänger gesondert per E-Mail. Machen Sie mit! Eine Beteiligung wird bis zum 12.05.22 möglich sein. Weitere Infos/Kontakt:
Susanne Kurz
Leiterin BME-Bereich Öffentliche Auftraggeber
Stellvertretende Leiterin Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
E-Mail: susanne.kurz@bme.de