Soforthilfe bei Zuliefererinsolvenz: Wie Sie Ihr Unternehmen effektiv schützen
Die Corona-Pandemie hat die Verwundbarkeit internationaler Lieferketten auf teils schmerzhafte Weise in den Fokus gerückt. Allein in Deutschland gibt es eine Reihe von Beispielen etablierter Unternehmen, die aufgrund von Lieferengpässen und Zuliefererinsolvenzen selbst ins Straucheln geraten sind, darunter der fränkische Automobilzulieferer Bolta-Werke oder die Heinze-Gruppe, Zulieferer für Kunststofftechnik. Diese und zahlreiche andere Fälle zeigen, dass selbst etablierte und gut ausgelastete Unternehmen überraschend und unverschuldet in eine schwierige finanzielle Lage geraten können. Besonders betroffen sind sogenannte Tier 3 bis Tier 5 Unternehmen mit ca. 100-200 Mitarbeitern und mit Familieneignern oder geschäftsführenden Gesellschaftern. Für sie kann die Insolvenz eines Lieferanten oder eines Kunden schwerwiegende Folgen nach sich ziehen: Post vom Insolvenzverwalter und nicht selten bis zu 94% Verlust. Besonders bedroht von der aktuellen Lage sind Autozulieferer. Eine Studie des Kreditversicherers Euler Hermes ergab, dass sogar 23,3 % der Unternehmen in diesem Bereich insolvenzgefährdet sind. Weitere insolvenzgefährdete Branchen umfassen Transportausrüster, Fahrzeugbau, Elektronik sowie den Dienstleistungssektor. Klingt übertrieben? Angesichts der Turbulenzen in den globalen Lieferketten kann das Worst-Case-Szenario theoretisch jeden treffen, der Teil einer längeren Lieferkette ist. Studien warnen schon jetzt vor einer tickenden Zeitbombe. Wenn im Jahr 2021 die Corona-Hilfsmaßnahmen auslaufen, wird ein erheblicher Anstieg der Insolvenzen in der Zulieferindustrie erwartet. So kann eine Situation entstehen, in der ein Unternehmen trotz voller Auftragsbücher in eine Insolvenz schlittert und für mangelhafte Ware zahlen oder bereits gekaufte und verarbeitete Ware zurückgeben soll. Wie ist das möglich? Im Fall einer Insolvenz versucht der beauftragte Insolvenzverwalter genug Geld zu sammeln, um alle Gläubiger zu befriedigen. Er kann zum Beispiel Gelder, die das insolvente Unternehmen in der Vergangenheit an andere gezahlt hat, wieder zurückzuverlangen. Für Unternehmen, die von einer solchen insolvenzrechtlichen Forderung überrascht werden, ist die Situation emotional aufreibend und unübersichtlich zugleich. Welche Regelung gilt überhaupt? Wie kann man sich wehren? Und vor allem: Was sollte man als erstes tun, wenn man Post vom Insolvenzverwalter erhält? Fakt ist: In solchen Situationen ist schnelles Handeln gefragt. Der denkbar schlechteste Weg ist, untätig zu bleiben, denn in vielen Fällen hat der Insolvenzverwalter bereits eine Klage in der Hinterhand. Neben anfallenden Zinsen für die Forderung kommen dann weitere Kosten hinzu. Im Gegensatz zur Zuliefererinsolvenz folgt die Forderung bei einer Kundeninsolvenz oft mit zeitlicher Verzögerung, dann aber mit voller Wucht. Um das eigene Unternehmen zu schützen, ist es daher wichtig, Warnsignale einer drohenden Insolvenz frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall schnell auf professionelle Hilfe zurückzugreifen. Erfahrungsgemäß ist genau das in der Praxis schwierig. Einerseits fehlt das rechtliche Know-how, andererseits die Dringlichkeit, das Thema rechtzeitig anzugehen. Wenn der Ernstfall dann doch eintritt, sind die meisten Unternehmen schlecht vorbereitet. Genau hier setzt das neu entwickelte Angebot Claim}Solved der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an: Kunden erhalten für einen Festpreis schnellen Zugriff auf eine spezialisierte Kanzlei und profitieren von einem erfahrenen Kooperationsnetzwerk – alles online und zu überschaubaren Kosten. Kontakt:
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