BME-Mitgliederumfrage zum Lieferkettengesetz: Ihre Expertise ist gefragt
In der Diskussion zum Lieferkettengesetz ist dem BME ein konstruktives Miteinander und eine gute Kommunikation wichtig. Der Einkäuferverband unterstützt den Auftrag des Gesetzgebers und wirkt in der aktuellen Debatte auf eine praxistaugliche und zielorientierte Umsetzung hin. Der BME ist bestrebt, Bedenken, Hürden und Problemstellungen, die sich aus Sicht des Beschaffungswesens durch das Lieferkettengesetz (noch) ergeben, lösungsorientiert zu diskutieren und gemeinsam Kompromisse und Empfehlungen zu entwickeln. Mit dieser Zielsetzung beteiligt sich der BME am Konsultationsprozess des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das künftig nach einem risikobasierten Ansatz und aufgrund Hinweise Dritter Gesetzesverstöße zur Einhaltung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten einzelfallbezogen überprüfen wird. Um die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen bestmöglich vertreten zu können, wird der BME die Mitglieder zuvor in der 3. Kalenderwoche ab dem 17.01.22 zum Risikomanagement in den globalen Lieferketten und dem europäischen Sorgfaltspflichtengesetz befragen. Die entsprechenden Details werden alle Empfänger gesondert per E-Mail erhalten. Machen Sie mit! Eine Beteiligung wird bis zum 23.01.22 möglich sein. Entwurf Stellungsnahme:
In Abstimmung mit den zuständigen Fachgruppen und dem Bundesvorstand hat der BME einen Entwurf für eine Stellungnahme verfasst (Stand 17.01.22). Den Entwurf können Sie hier als verschlüsseltes Dokument herunterladen. Hintergrund:
Das deutsche „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde im Juli 2021 verabschiedet. Die Umsetzung der Gesetzesziele ist bei Global Playern und KMU in vollem Gange. Task Forces werden eingerichtet, Menschenrechts-Verantwortliche benannt und bestehende Businessprozesse auf den Prüfstand gestellt. Dabei verfügt die deutsche Wirtschaft über eine sehr gute Ausgangsbasis. In vielen Unternehmen ist die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien in der Beschaffung seit vielen Jahren gängige Praxis. Auf Basis der Rückmeldungen, die der BME bisher von seinen Mitgliedsunternehmen erhalten hat, zeigt sich, dass die Einkaufs-Community das Lieferkettensorgfaltsgesetz grundsätzlich für gut und notwendig bewertet – schließlich geht es um wichtige Güter wie die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards.
Weitere Infos/Kontakt:
Susanne Kurz
Leiterin BME-Bereich Öffentliche Auftraggeber
Stellvertretende Leiterin Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO)
E-Mail: susanne.kurz@bme.de