22.11.2022Advertorials

Forschungszulage – EPSA unterstützt bei der sicheren Beantragung von Fördermitteln

Bis zu 1 Million Euro können Unternehmen als Forschungszulage vom Staat erhalten. Das gilt für Forschungsausgaben für den Zeitraum von 2020 bis 2025. Vielen ist diese Fördermaßnahme noch immer unbekannt. Der Einkauf kann hier Impulsgeber werden.
© Foto: Zerbor/iStock

Autorin: Sina Bouzidi, Senior Business Development Representative EPSA

Forschungszulage: Einkauf als Impulsgeber

Viele Unternehmen kennen die neue steuerliche Forschungszulage der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Inanspruchnahme dieser Fördermaßnahme liegt bisher weit unter den Erwartungen. Der Bundeshaushalt sah für 2021 über 1 Milliarde Euro vor. Ausgezahlt wurden jedoch lediglich etwas mehr als 19 Millionen Euro. Mit diesem Beitrag möchten wir den Einkauf als Kostenwächter anregen, das Thema Forschungszulage in den Unternehmen auf die Agenda zu bringen.

Bis zu 1 Million Euro p.a. –steuerfrei!

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht jedem Unternehmen die Geltendmachung einer Forschungszulage in Höhe von bis zu 1 Million Euro p.a. ihrer zuwendungsfähigen Forschungsausgaben im Zeitraum von 2020 bis 2025. Prinzipiell können auch Förderanträge für Projektlaufzeiten, die über 2025 hinausgehen, gestellt werden. Was allerdings mit den Kosten nach 2025 passiert, ist derzeit noch offen – vermutlich wird das Gesetz verlängert, da es auf einer EU-Richtlinie basiert.

Die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben können alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe und Branche beantragen. Die Förderung wird per Steuerbescheid verrechnet und ausgezahlt.

Das Ziel der Forschungszulage ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken. Start-ups wie auch KMU sind klare Profiteure. Aber auch große Unternehmen, die keine KMU mehr sind, können nun auch FuE-Förderungen im Rahmen des FZulG beantragen. Dies war in Deutschland bisher nicht der Fall.

Zahlreiche Aktivitäten sind förderfähig. Ein genauer Blick lohnt sich. So gibt es viele Aktivitäten, an die zuerst gar nicht gedacht wird, die jedoch nach ihren Merkmalen zu den förderfähigen Forschungskategorien gezählt werden können.

Viele kennen die Forschungszulage nicht

Es ist auffällig, dass die Forschungszulage vielen noch immer unbekannt ist. Nach unserer Erfahrung hat nur jedes fünfte Unternehmen von der Forschungszulage gehört. Nur jedes zehnte Unternehmen kennt das Gesetz im Detail und schätzt das Potenzial richtig ein.

Der Stifterverband geht von rund 30.000 deutschen Unternehmen aus, die Forschung und Entwicklung regelmäßig betreiben, über alle Größenklassen und Branchen hinweg. Hinzu kämen sporadisch, also anlassbezogen, forschende Unternehmen. Dies sind nochmals 20.000 bis 25.000 deutsche Unternehmen.

Antragsstellung – Hilfe durch EPSA

Die Gewährung der Forschungszulage basiert auf einem zweistufigen Konzept.

Erstens: Ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für die FuE-Vorhaben an die Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) einreichen. Zweitens: Ein Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage auf Basis der bescheinigten FuE-Vorhaben. Die Festsetzung und Auszahlung erfolgen durch das zuständige Finanzamt.

Bei der Antragstellung kann EPSA fachlich versierte Hilfe bieten. Dazu erklärt Duran Sarikaya, Geschäftsführer der EPSA Deutschland GmbH und Fördermittelexperte: „Der Antragsprozess kann von den Unternehmen selbst durchgeführt werden. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass nicht nur das eigentliche Forschungsthema, sondern auch die wissenschaftliche Beschreibung und die verwendete Terminologie einen wesentlichen Einfluss auf die Bewertung durch die Behörden und auch die Finanzbehörden haben.“

Außerdem ist die richtige kaufmännische Abrechnung der Kosten maßgebend bei der Optimierung der Förderung. Ebenso ist eine fachmännische Begutachtung der Projekte zu empfehlen, da zumeist viele Kosten rund um das Entwicklungsvorhaben unentdeckt bleiben und nicht beantragt werden. Eine fachmännische Beantragung von einem Experten optimiert die Zulage um bis zu 30 Prozent.

Die EPSA Group unterstützt seit drei Jahrzehnten Unternehmen in ganz Europa beim Thema Fördermittel. Für EPSA arbeiten 300 wissenschaftliche Berater an Beschreibung, Bewertung und Monetarisierung von Forschungsprojekten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und wir zeigen Ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Förderanalyse Ihr konkretes Potenzial für die vergangenen Jahre auf! Zudem bieten wir Ihnen eine Erfolgsgarantie: Es fallen nur im Erfolgsfall Honorarkosten an.

Zur Website mit weiteren Informationen: www.fzulg-tech.de

Kontakt:
Sina Bouzidi
Senior Business Development Representative
EPSA Deutschland GmbH
Pempelforter Straße 50
40211 Düsseldorf
Tel.: +49 211 38789850
Mobil: +49 160 99435036
E-Mail: sbouzidi@epsa.com
Web: www.fzulg-tech.de