03.01.2023Publikationen

BME-Whitepaper „Das bundesweite Wettbewerbsregister für öffentliche Auftraggeber“ veröffentlicht

Die Ergebnisse der BME-Fachgruppen der Sektion „Öffentliche Auftraggeber“ sind in der neuen Publikation auf fünf Seiten übersichtlich zusammengefasst.
Sind die Hürden des Registrierungsvorganges im Wettbewerbsregister erfolgreich überwunden, ist die Korrespondenz zwischen öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmen vergleichsweise einfach. © GOCMEN/iStock

Die BME-Fachgruppen der Sektion „Öffentliche Auftraggeber“ haben analysiert, welche Voraussetzungen von Seiten der Unternehmen vor der Registrierung beim Bundeskartellamt zwingend geschaffen werden müssen und welche Details es im Rahmen der Abfragepflicht zu beachten gilt.

Sind die Hürden des Registrierungsvorganges im Wettbewerbsregister erst einmal erfolgreich überwunden, ist die Korrespondenz nach der Registrierung vergleichsweise einfach – so die Erfahrungswerte der BME-Fachgruppen. Wobei nicht die Registrierung selbst, sondern die Einrichtung des verschlüsselten, rechtssicheren und verbindlichen Online-Kommunikationsweges die Herausforderung darstellt. Ein weiterer Schritt zur Vorbereitung des Registrierungsantrages ist die Ausarbeitung eines Rechte-Rollen-Konzeptes, um die Identitätsadministratoren und Nutzer zu benennen.

„Öffentliche Auftraggeber sind gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes zur Abfrage ab einem Auftragswert von 30.000 Euro verpflichtet. In den Fachgruppen wurde ausführlich die Frage diskutiert, inwiefern Lose zusammengezählt werden müssen oder ob der einzelne Auftragswert von mehr als 30.000 Euro pro Los das entscheidende Kriterium verkörpert“, erläutert Susanne Kurz, Leiterin Sektion Öffentliche Auftraggeber des BME.

Öffentliche Auftraggeber sind gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes zur Abfrage ab einem Auftragswert von 30.000 Euro verpflichtet. In den Fachgruppen wurde ausführlich die Frage diskutiert, inwiefern Lose zusammengezählt werden müssen oder ob der einzelne Auftragswert von mehr als 30.000 Euro pro Los das entscheidende Kriterium verkörpert.

Susanne KurzLeiterin der BME-Sektion Öffentliche Auftraggeber

Im Whitepaper werden die unterschiedlichen Standpunkte dargelegt. Ebenfalls erörtert wurde der richtige Zeitpunkt für die Abfrage im Wettbewerbsregister. Fakt ist: Wenn eine Eintragung für ein Unternehmen vorliegt, führt diese nicht automatisch zu einem Ausschluss. Der öffentliche Auftraggeber muss im Rahmen seines Ermessens jeden Einzelfall individuell beurteilen. Hierzu wird im Whitepaper auf den Unterschied zwischen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen eingegangen.

Was sind BME-Whitepaper?

Mit der Formatreihe der Whitepaper gibt der BME Einblicke in die Arbeit der Fachgruppen und die dort erarbeiteten Ergebnisse. Auf zwei bis drei Seiten werden unterschiedliche Themengebiete vorgestellt, insbesondere das gemeinsam festgelegte Verständnis, die Umsetzung und Erfahrungen in den Unternehmen und die Vorgehensweisen aus der Praxis. Die Whitepaper sind für BME-Mitglieder und Interessenten kostenfrei verfügbar und können hier heruntergeladen werden: https://www.bme.de/netzwerk/fachgruppen/publikationen

Falls Sie Interesse an einer Mitarbeit in den Fachgruppen haben, steht der BME Ihnen gerne zur Verfügung! Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.bme.de/netzwerk/fachgruppen/

Ihre Kontaktperson

Susanne KurzLeiterin Sektion Öffentliche Auftraggeber/Stellv. Projektleiterin KOINNOInhaltliche Fragen+49 6196 5828-127susanne.kurz@bme.de