Abfallrechtliche Produktverantwortung, Product Compliance und Lieferkettenmanagement 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene verschärfen oder ändern die Vorschriften kontinuierlich. International tätige Wirtschaftsakteure müssen diese Anforderungen kennen und umsetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Wichtige Änderungen im Bereich Product Compliance und Herstellerverantwortung
Dieser Überblick soll Unternehmen helfen, sich besser an die neuen Anforderungen anzupassen und gleichzeitig die Nachhaltigkeit in ihren Geschäftsprozessen zu fördern.
Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR): Die PPWR ist für Händler, Hersteller und Erzeuger von Produkten und Verpackungen eines der wichtigen todo-Themen der nächsten Monate und Jahre. Ab August 2026 gelten neue Anforderungen an den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Händler, Hersteller und der neu definierte Erzeuger müssen Vorgaben zu EPR, Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz erfüllen, um in der EU rechtskonform Verpackungen in Verkehr bringen zu können.
Batterieverordnung (BattVO): Die BattVO bringt 2025 neue Anforderungen für Product Compliance und Sorgfaltspflichten, insbesondere sind die neuen Vorgaben zur Altbatteriebewirtschaftung relevant. Nationale Umsetzungen sind genau zu beachten, Hersteller aller Batteriekategorien müssen sich verpflichtend an eingerichteten „Organisationen für Herstellerverantwortung“ beteiligen. Hersteller ohne Sitz in einem Land müssen dort einen Bevollmächtigten benennen. Batterien werden in Geräte-, LV-, Elektrofahrzeug-, Industrie- und Starterbatterien unterteilt und benötigen eine CE-Kennzeichnung. Ein digitaler Batteriepass und eine CO2-Fußabdruck-Deklaration werden für Elektrofahrzeug-, LV- und wiederaufladbare Industriebatterien (> 2 kWh) schrittweise ab 2025 Pflicht. Ab dem 18.08.2025 müssen betroffene Wirtschaftsakteure (> 40 Mio. € Nettoumsatz) ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.
Ökodesign-Richtlinie: Die Anforderungen an das Design von Produkten wurden erweitert. Ab 2025 müssen Produkte so gestaltet werden, dass sie leichter repariert, wiederverwendet und recycelt werden können.
Recht auf Reparatur (R2R): Bis zum 31.07.2026 müssen Hersteller Maßnahmen ergreifen, um Reparaturmöglichkeiten zu fördern. Dazu gehören kostenfreie Reparaturanleitungen, Ersatzteile zu angemessenen Preisen und Reparaturleistungen durch die Hersteller.
Vermeidung von Entwaldung (EUDR): Betroffene Produkte dürfen nur gehandelt werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, den Erzeugerländernormen entsprechen und eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Große und mittlere Unternehmen müssen hierfür ab dem 30.12.2025, kleinere Unternehmen ab dem 30.06.2026 einen umfangreichen Sorgfaltspflichtenprozess durchlaufen. Geolokalisierungsdaten sollen belegen, dass Holz, Kautschuk, Rind, Palmöl, Leder, Kakao, Kaffee und Soja nicht von nach 2020 entwaldeten Flächen stammen.
ESG (Environmental, Social, Governance): Aktuell befinden sich die Berichts- und Sorgfaltspflichten aus der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie in einem Vereinfachungsprozess, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Die Entwicklungen sollten beobachtet werden.
Die take-e-way GmbH bietet Product Compliance und internationale EPR-Lösungen für WEEE, Batterien, Verpackungen, Möbel und Textilien. Sie unterstützt Unternehmen bei der rechtskonformen Markteinführung von Nonfood-Produkten und entwickelt komfortable Lösungen. Das „Legal Monitoring“ sorgt für einen Überblick über aktuelle und künftige Produktanforderungen. Mit Datenbankzugriff und Monitoring in über 30 Ländern liefert take-e-way individuelle Lösungen und regelmäßige Updates. Die Experten bieten konkrete Handlungsempfehlungen und ad hoc Unterstützung bei Behörden- und Kundenanfragen.
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